Kostenübernahme
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen
erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Kosten für Richtlinienpsychotherapien erstattet. Hierzu zählen
- verhaltenstherapeutische Behandlungen
- tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen
- Psychoanalysen
Andere bewährte Psychotherapieverfahren, wie ich sie beispielsweise in meiner Praxis einsetze,
- Integrative Psychotherapie
- Bioenergetik
- Gestalttherapie
- und andere
sind nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Die
Kosten
hierfür müssen in der Regel selbst getragen werden. In einigen Fällen wird jedoch eine Teilkostenerstattung nach dem Heilpraktikergesetz möglich sein.
